Curriculum für die Studienrichtung Technische Physik
an der Johannes
Kepler Universität Linz
Die Studienkommission für die
Studienrichtung Technische Physik an der Technisch Naturwissenschaftlichen
Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz erläßt aufgrund des Universitätsgesetzes
(UG 2002), BGBl. I 2002/120 und dem studienrechtlichen Teil der Satzung der
Johannes Kepler Universität (Mitteilungsblatt 2004/24) folgendes Curriculum:
Qualifikationsprofil
für das Diplomstudium Technische Physik
Das
zentrale Ziel des Studiums ist das Vermitteln der Fähigkeit zur selbständigen
Problemlösung mit Hilfe der in der Physik entwickelten Methoden, sei es in
Grundlagen- und angewandter Forschung oder als Praktiker in der Wirtschaft,
vorwiegend in der Industrie, dies im Angestelltenverhältnis oder als
selbständiger Unternehmer.
Die
Ausbildung ermöglicht es technischen Physikern und Physikerinnen auf recht unterschiedlichen
Gebieten zu arbeiten, insbesondere in interdisziplinären Teams. Um dies zu
gewährleisten, umfaßt ihre Qualifikation einerseits eine solide
Grundausbildung, deren Schwerpunkt in der Beherrschung experimenteller,
theoretischer und numerischer Methoden besteht; andererseits sollen sie -
speziell in der Diplomarbeit - zur Lösung aktueller Probleme in Forschung
und/oder industriellen Entwicklung einen Beitrag geliefert haben.
Das
Studium soll die nachfolgenden zentralen fachlichen Kompetenzen vermitteln.
¨ Eine Übersicht über die wichtigsten
Problemkreise der Physik, ausgewählt wegen ihrer grundlegenden Bedeutung aber
auch wegen ihrer Relevanz für die zu erwartende zukünftige Entwicklung der
Physik und ihrer Anwendungen. Kenntnis der verwendeten Begriffe und
Lösungsmethoden, mit besonderer Betonung der fachübergreifenden Lösungsansätze.
¨ Einsicht in die wichtigsten physikalischen
Theorien, deren logischen und mathematischen Aufbau, ihren Zusammenhang mit
Experimenten und Beobachtungen, sowie die Fähigkeit zur selbständigen
Durchführung von Berechnungen.
¨ Vertrautheit mit den wichtigsten experimentellen
Methoden; Fähigkeit zur selbständigen Durchführung von Experimenten und zur
kritischen Auswertung und Hinterfragung experimenteller Daten in Bezug auf ihre
physikalische Relevanz, sowie die Darstellung und Präsentation dieser
Ergebnisse.
¨ Die Fähigkeit zur Benutzung der
physikalischen und sonstigen relevanten Fachliteratur sowie anderer fachlicher
Informationsquellen. Dies umfaßt das für ein Verständnis der Literatur
notwendige Grundwissen, eine solide Beherrschung der englischen Fachsprache,
sowie die Fähigkeit die Literatur zur Lösung von Fragen und Problemen anzuwenden
und sich selbständig in neue Gebiete einzuarbeiten.
¨ Verständnis für das Wesen und Einsicht in
die Arbeitsweisen und Anwendungen der physikalischen Forschung und der
Umsetzung ihrer Ergebnisse in der Technik und in anderen Anwendungen. Fähigkeit
zum Entwurf eines experimentellen und/oder theoretischen Arbeitsprogramms zur
Lösung einer Aufgabe aus der aktuellen Forschung oder industriellen
Entwicklung.
¨ Bereitschaft und Fähigkeit zur,
gegebenenfalls interdisziplinären, Teamarbeit; Fähigkeit die Ergebnisse eigener
Forschung oder Literaturstudiums, sowohl für ein Fachpublikum, als auch für
fachfremde Interessierte, darzustellen. Die Fähigkeit die methodischen Entwicklungen
zu verfolgen und über deren Anwendungsmöglichkeiten fachkundigen Rat zu
erteilen.
Die in den
Pflichtfächern erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen mit Wahlfächern aus
einem breiten Angebot erweitert werden. Dieses Angebot soll auch
nichtphysikalische Fächer enthalten und es den Studierenden erlauben sich für
die angestrebte berufliche Laufbahn nützliche Zusatzqualifikationen zu erwerben.
Fremdsprachenkenntnisse sollen durch
Teilnahme an fremdsprachigen Lehrveranstaltungen weiterentwickelt werden; das
Absolvieren von Auslandssemestern ist durch Teilnahme an Austauschprogrammen
und durch angemessene Anerkennungsregelungen zu fördern.
§ 1. Gliederung des Studiums
Das Diplomstudium gliedert sich in
zwei Studienabschnitte. Der erste Abschnitt umfaßt 4 Semester und enthält 80
Semesterstunden an Lehrveranstaltungen, der zweite umfaßt 6 Semester mit 68
Semesterstunden. Zusätzlich sind Prüfungen im Ausmaß von 17 Semesterstunden
über freie Lehrveranstaltungen (Satzung § 12(1)6) abzulegen. Die
Gesamtstundenzahl beträgt also 165.
Im zweiten
Abschnitt, in dem auch eine Diplomarbeit abzufassen ist, werden die beiden
Studienzweige „Technische Physik“ und „Biophysik“ angeboten.
§ 2. Lehrveranstaltungstypen
(1)
Vorlesungen (V)
sind Lehrveranstaltungen, die Studierende in Teilbereiche des betreffenden
Faches unter besonderer Betonung der für das Fach spezifischen Fragestellungen,
Begriffsbildungen und Lösungsansätze einführen. Spezielle Arten von Vorlesungen
sind:
1(a) Weiterführende
Vorlesungen (WV); in diesen wird aufbauend auf die Vorlesungen „Grundlagen der
Physik“ und ggf. „Theoretische Physik“ ein Überblick über ein Teilgebiet der
Physik vermittelt. Die Behandlung einer repräsentativen Auswahl von Phänomenen
und Methoden aus diesem Teilgebiet entspricht dem Niveau von speziellen Lehrbüchern;
1(b) Spezialvorlesungen
(SV); in diesen wird Einsicht in ein Teilgebiet der Physik vermittelt.
Exemplarische Diskussionen ausgewählter Problemkreise entsprechen dem Stand der
aktuellen Forschung.
(2)
Übungen (Ü)
sind Lehrveranstaltungen, in denen das Verständnis des Stoffes der zugehörigen
Vorlesung durch Anwendung auf konkrete Rechenbeispiele und Diskussion vertieft
wird.
(3)
Praktika
(P) sind Lehrveranstaltungen, in denen das Verständnis von Teilgebieten eines
Faches durch Lösung von konkreten experimentellen, numerischen oder theoretischen
Aufgaben und Darstellung und Diskussion der erhaltenen Ergebnisse vertieft und
ergänzt wird. Der zu vermittelnde Stoff kann über denjenigen der Vorlesungen
auf diesem Teilgebiet hinausgehen; in diesem Fall können Vorlesungs- und/oder
Übungsteile in das Praktikum integriert werden. Besondere Arten von Praktika
sind:
3(a) Spezialpraktika
(SP); in diesen werden Themen aus einem Teilgebiet der Physik vertieft unter
Anwendung moderner experimenteller Methoden, die in diesem Teilgebiet verwendet
werden;
3(b) Theoretikum
(TH); in diesem wird ein der aktuellen Forschung nahestehendes Problem durch
Literaturstudium und eigene Rechnungen gelöst, hauptsächlich unter Verwendung
bekannter Methoden. Das Ergebnis wird im Stil einer wissenschaftlichen Veröffentlichung
dargestellt.
(4)
Seminare
(S) sind Lehrveranstaltungen unter Mitarbeit der Studierenden. Deren Beitrag
umfaßt die Abhaltung eines selbständig erarbeiteten Vortrages, samt
schriftlicher Ausarbeitung, und die Beteiligung an der Diskussion über die von
anderen Studierenden abgehaltenen Vorträge. Spezielle Arten von Seminaren sind:
4(a) Physikalische
Seminare (SM); in diesen wird ein ausgewähltes Teilproblem eines physikalischen
Faches durch Studium fortgeschrittener Lehrbücher, sonstiger Fachliteratur und
Informationsquellen studiert und auf einem auch für Nichtspezialisten verständliches
Niveau darüber berichtet;
4(b) Literatur-
und Forschungsseminare (LS); in diesen wird im Rahmen vorgegebener Problemkreise
ein Thema nahe der aktuellen Forschung durch Studium der Fachliteratur und
sonstiger Informationsquellen erarbeitet und in Form eines Fachvortrages vorgestellt;
4(c) Privatissima für Diplomanden (PV); in diesen
werden Arbeitsergebnisse anhand von Vorträgen, Diskussion und gegebenenfalls
Demonstration allgemein verständlich und effizient dargestellt.
(5)
Weiterführende
Lehrveranstaltungen (WL) sind Vorlesungen, Übungen, Praktika oder Kombinationen
daraus, deren Niveau weiterführenden Vorlesungen entspricht.
Spezielle Bildungsziele insbesondere der
Pflichtvorlesungen sind in Anhang I enthalten. In diesem Anhang sind auch die
Kerninhalte der Pflichtlehrveranstaltungen angegeben; sie können vom
Lehrveranstaltungsleiter(in) durch weitere, für das jeweilige Bildungsziel
relevante Inhalte ergänzt werden.
Die Lehrveranstaltungen vom Typ (2) – (4) sind Lehrveranstaltungen mit
immanentem Prüfungscharakter (siehe auch § 14).
Erster Studienabschnitt
§ 3. Prüfungsfächer
Die erste Diplomprüfung umfaßt den Stoff der nachfolgenden
Lehrveranstaltungen in den angeführten Prüfungsfächern.
Grundlagen der Physik I 4V
+ 2Ü 7.5 + 3
Grundlagen der Physik
III 4V
+ 2Ü 7 + 3
Grundlagen der Physik IV 4V 7
Gesamt:
22
Prüfungsfach „Physikalische Praktika“
Einführungspraktikum 2P 3
Grundpraktikum I 4P 6
Grundpraktikum II 4P 6
Prüfungsfach „Mathematik“
Analysis I 5V + 2Ü 8.5 + 3
Analysis II 5V
+ 2Ü 8.5 + 3
Lineare Algebra und
analytische Geometrie I 5V + 2Ü 8.5 + 3
Lineare Algebra und
analytische Geometrie II 5V +
2Ü 8.5 + 3
Prüfungsfach „Theoretische Physik“
Theoretische Physik I (Mechanik) 4V + 2Ü 8 + 3
Mathematische Methoden
der Physik I 2V + 1Ü 3 + 1.5
Mathematische Methoden
der Physik II 2V +
1 Ü 3
+ 1.5
Prüfungsfach „Chemie“
Chemie für Physiker I 2V 3
Chemie für Physiker II 2V 3
Prüfungsfach „Grundzüge und Methoden der Elektronischen
Datenverarbeitung“
Einführung in die
Programmierung I 2P 3
Einführung in die
Programmierung II 2P 3
§ 4. Studieneingangsphase
Die
Studieneingangsphase beinhaltet folgende einführende und das Studium
„Technische Physik“ besonders kennzeichnende Lehrveranstaltungen:
Grundlagen der Physik I
Einführungspraktikum
Mathematische Methoden der Physik I
§ 5. Erste Diplomprüfung
(1) Die erste Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen
abzulegen. Mit der positiven Beurteilung aller in § 3 genannten
Lehrveranstaltungen aus den Prüfungsfächern wird der erste Studienabschnitt
abgeschlossen.
(2)
Durch Mittelung der Noten aller Lehrveranstaltungen eines Prüfungsfaches im
Sinne des § 27 Abs 4 der Satzung Studienrecht werden Fachnoten für die
entsprechenden Prüfungsfächer gebildet.
Zweiter Studienabschnitt
§ 6. Fächer der
zweiten Diplomprüfung
(1) Die zweite
Diplomprüfung umfaßt
1.
den Stoff der in
Tabelle 1 angeführten Lehrveranstaltungen (Pflichtfächer).
2. den Stoff von Lehrveranstaltungen (im Ausmaß von 29
Semesterstunden im Studienzweig „Technische Physik“ bzw. 27 Semesterstunden im
Studienzweig „Biophysik“) aus den in Tabelle 2 angeführten Physikalischen
Wahlfachkatalogen A bis G (Gebundene Wahlfächer). Die auch
unter den studienzweigspezifischen Pflichtfächern angeführten
Lehrveranstaltungen (kursiv gedruckt in der Tabelle) sind nur im jeweils anderen
Studienzweig wählbar. Wird im Studienzweig Biophysik das Wahlfach „Festkörperphysik
(4V)“ gewählt, so entfällt das Pflichtfach „Festkörperphysik für Lehramt und
Biophysik (2V)“.
(2)
Im Rahmen
dieser gebundenen Wahlfächer sind im Studienzweig „Technische Physik mindestens
14 und höchstens 21, im Studienzweig „Biophysik“ mindestens 14 Semesterstunden
aus ein und demselben Wahlfachkatalog („Schwerpunktfach“) zu wählen. Der
Wahlfachkatalog G (Ergänzungsfächer) kann nicht als Schwerpunktfach gewählt
werden.
(3)
Wird einer
der Wahlfachkataloge A, B, C, D, F als Schwerpunktfach gewählt, so sind
Spezielle Praktika (SP) bzw. ein Theoretikum (TH) im Ausmaß von mindestens 4
Semesterstunden zu absolvieren (für den Wahlfachkatalog F kann entweder ein
Praktikum oder ein Theoretikum gewählt werden)..
(4) Im Studienzweig „Technische Physik“ müssen mindestens
6 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen mit ingenieurwissenschaftlicher
Komponente (in Tabelle 2 mit IW gekennzeichnet), davon höchstens 4 Stunden aus
demselben Wahlfachkatalog gewählt werden.
(5) Es sind mindestens 2 physikalische Seminare (SM) zu
wählen, im Studienzweig „Technische Physik“ aus zwei verschiedenen
Wahlfachkatalogen.
(6) Es wird empfohlen, sich möglichst früh im zweiten
Abschnitt nach Themen von Diplom-arbeiten zu erkundigen, das Schwerpunktfach
entsprechend zu wählen, und innerhalb des entsprechenden Wahlfachkatalogs
weiterführende Vorlesungen und gegebenenfalls spezielle Praktika zu wählen, die
in das Thema der beabsichtigten Diplomarbeit und die dort zu verwendenden
Methoden möglichst gut einführen.
(7) Es sind auf jeden Fall zu wählen:
im Schwerpunktfach „Theoretische Physik“
Computational Physics I 2V + 1Ü
Oberflächenanalytik 2V + 1Ü
oder Funktionsmaterialien 2V
im Schwerpunktfach „Festkörper- und
Halbleiterphysik“
Grundlagen der Halbleiterphysik 3V + 1Ü
im Schwerpunktfach „Nanoscience and
–technology“
Einführung
in die Nanotechnologie 2V
Seminar aus Nanoscience and –technology 2S
(8)
Ausnahmen
von den Bestimmungen unter (3), (4) und (7) können nach dem im § 17 beschriebenen
Verfahren beantragt werden; für die Genehmigung sind die dort aufgelisteten
Kriterien sinngemäß anzuwenden.
Tabelle 1: Pflichtfächer im zweiten
Studienabschnitt: ECTS-Credits
Studienzweig „Technische Physik“:
Festkörperphysik 4V 6
Subatomare Physik 2V 3
Moderne Optik 2V 3
Grundpraktikum III 2P 3
Elektronik 2V 3
Elektronikpraktikum 3P 4.5
Fortgeschrittenenpraktikum 4P 6
Gesamt 19
Prüfungsfach „Theoretische Physik“
Theoretische Physik II (Quantenmechanik) 4V + 2Ü 7.5 + 3
Theoretische Physik III
(Elektrodynamik) 4V
+ 2Ü 8 + 3
Theoretische Physik IV
(Thermodynamik
u. statistische Physik) 3V + 1Ü 5.5
+ 1.5
Höhere Quantentheorie 3V
+ 1Ü 5.5+1.5 Gesamt: 20
Studienzweig „Biophysik“:
Prüfungsfach „Allgemeine Physik“
Festkörperphysik für
Lehramt und Biophysik 2V 3
Subatomare Physik 2V 3
Grundpraktikum III 2P 3
Theoretische Physik II (Quantenmechanik) 4V + 2Ü 7.5 + 3
Theoretische Physik III
(Elektrodynamik) 4V
+ 2Ü 7.5 + 3
Theoretische Physik IV
(Thermodynamik
u. statistische Physik) 3V + 1Ü 5.5 + 1.5
Gesamt: 22
Molekulare Biologie der
Zelle I 2V 3
Molekulare Biologie der
Zelle II 2V 3
Biophysik I 3V
+ 1Ü 4.5 + 1.5
Biophysik II 2V
4
Praktikum Biophysik 4P 6
Mikroskopie an
Biomolekülen 2V 3
Biophysik III 2V
+ 1Ü 3 + 1.5
Bei den
Lehrveranstaltungen „Seminar aus ....“ bzw. „Ausgewählte Kapitel der ....“ oder
„Spezielles Praktikum aus ....“ ist eine nähere Angabe des Inhalts in Klammern
anzugeben; sie können mehrmals gewählt werden, falls die Inhalte
unterschiedlich sind.
A)
Wahlfachkatalog Theoretische Physik
Computational Physics I (WL) 2V
+ 1Ü [IW]
Computational Physics II (WL) 2V
+ 1Ü
Statistische Physik I (WV) 2V
Physik der kondensierten Materie I (WV) 2V
Physik der kondensierten Materie II (WV) 2V
Relativitätstheorie (WV) 3V
Hydrodynamik (WV) 2V [IW]
Theorie der kondensierten Materie I, II (WV) 2 x 2V
Astrophysik (WV) 2V
Mathematische Methoden der Physik III (WV) 2V
Seminar aus theoretischer Physik (SM) 2S
Seminar Nanostrukturen (SM) 2S
Statistische Physik II (SV) 2V
Supraleitung (SV) 2V
Spezielle Probleme der Vielteilchenphysik (SV) 2V
Theorie komplexer Systeme (SV) 2V
Dynamik nichtlinearer Systeme (SV) 2V
Streutheorie (SV) 2V
Ausgewählte Kapitel der theoretischen Physik (SV) 2V oder 4V
Ausgewählte Kapitel der theoretischen Biophysik I, II 2 x (2V + 2Ü)
Theoretische Oberflächenphysik 2V
Privatissimum aus theoretischer Physik 2S
B)
Wahlfachkatalog Angewandte Physik
Laserphysik II (WL) 2V
+ 2Ü [IW]
Praktikum zu Laserphysik (WL) 2P
Ergänzungen zu Laserphysik II (WL) 2Ü
Ferroelektrika (WV) 2V
Phasenübergänge (WV) 2V
Polymerphysik (WL) 2V
+ 2Ü
Seminar Nanostrukturen (SM) 2S
Smart Materials (WV) 2V
Laserverfahren zu Mikro- und Nanostrukturierung;
Nanokomposite (WL) 2V
+ 2Ü
Laseranalytik (WV) 2V
Praktikum zu Hochtemperatur - Supraleiter (SP) 4P
Materialbearbeitung mit Laserlicht (SV) 2V + 2Ü [IW]
Arbeitsgemeinschaft zu Materialbearbeitung mit Laserlicht 2Ü
Laserinduzierte Chemische Prozesse (SV) 2V
Praktikum II aus Angewandter Physik (SP) 6P
Besprechung neuerer Arbeiten aus Angewandter Physik (LS) 2S
Privatissimum aus Angewandter Physik (PV) 2S
C)
Wahlfachkatalog Experimentalphysik
(Atom-
und Oberflächenphysik und Physik der weichen Materie)
Oberflächenanalytik (WV) 2V
+ 1Ü [IW]
Einführung in
die Oberflächenphysik I (WV) 2V
+ 2Ü
Einführung in
die Oberflächenphysik II (WV) 2V
+ 2Ü
Atomphysik (WV) 2V
Funktionsmaterialien (WV)
2V [IW]
Polymerphysik
(WL) 2V + 2Ü
Materialwissenschaften
(WV) 2V
Seminar aus
Atom- und Oberflächenphysik (SM) 2S
Seminar aus
Physik der weichen Materie (SM) 2S
Seminar
Nanostrukturen (SM) 2S
Praktikum I aus
Atom- und Oberflächenphysik (WL) 2P
Praktikum I aus
Physik der weichen Materie (WL) 2P
Messen und
Steuern mit PC (WV) 2V [IW]
Vakuumphysik
(WV) 2V [IW]
Elektronik -
Praktikum II (SP) 2P
Übungen zu
Elektronik (Ü) 1Ü
Arbeitsgemeinschaft
aus Elektronik (WL) 2Ü/P
Arbeitsgemeinschaft
Messen und Steuern mit PC (WL) 2Ü/P
Rastersondenmikroskopie
(WL) 2V [IW]
Theoretische
Oberflächenphysik (SV) 2V
Streutheorie
(SV) 2V
Kernphysikalische
Meßmethoden der Festkörperphysik (SV) 2V
Ausgewählte
Kapitel der Elektronik (SV) 2V
Ausgewählte Kapitel der Oberflächenphysik (SV) 2V
Chemische
Prozesse an Festkörperoberflächen (SV) 2V
Praktikum
Strahlenphysik (SP) 2P
Strukturbestimmung
mittels Ionenstreuung (SV) 2V [IW]
Praktikum II aus
Atom- und Oberflächenphysik (SP) 6P
Praktikum II aus Physik der weichen Materie (SP) 4P
Besprechung neuerer Arbeiten aus Atom- und Oberflächenphysik (LS) 2S
Besprechung
neuerer Arbeiten aus Physik der weichen Materie (LS) 2S
Privatissimum
aus Atom- und Oberflächenphysik (PV) 2S
Privatissimum
aus Physik der weichen Materie (PV) 2S
D)
Wahlfachkatalog Festkörper- und Halbleiterphysik
Grundlagen der Halbleiterphysik (WV) 3V
+ 1Ü
Halbleitertechnologie (WV) 2V [IW]
Halbleiterbauelemente (WV) 2V [IW]
Physik niedrigdimensionaler Systeme (WV) 3V
Praktikum Halbleiterphysik I (WL) 2P
Physikalische Meßverfahren I, II (WV) 2
x 2V [IW]
Kristallwachstum I (WV) 2V [IW]
Röntgendiffraktometrie (WV) 2V [IW]
Physik dünner Schichten (WV) 2V [IW]
Rasterelektronenmikroskopie (WL) 1P
Rastersondenmikroskopie (WV) 2V [IW]
Optoelektronik (WV) 2V [IW]
Gruppentheorie in der Festkörperphysik (WV) 2V
Röntgenbeugung und –diffraktion (WV) 2V
Halbleiterphysik für Fortgeschrittene (WV) 3V
Seminar aus Festkörperphysik (SM) 2S
Seminar aus Halbleiterphysik (SM) 2S
Seminar Nanostrukturen (SM) 2S
Theoretische Halbleiterphysik I, II (WV) 2
x 2V
Theorie der kondensierten Materie I, II (WV) 2 x 2V
Magnetismus (WV) 2V
Praktikum II aus Halbleiterphysik (SP) 6P
Halbleiter-Hetero- und Quantum-Well-Strukturen (SV) 2V
Festkörperoptik (SV) 2V
Festkörperspektroskopie I, II (SV) 2
x 2V
Gruppentheorie in der Festkörperphysik (SV) 2V
Elektronische Eigenschaften ungeordneter Systeme (SV) 2V
Quantenelektronik (SV) 2V
Semimagnetische Halbleiter (SV) 2V
Kristallwachstum II (SV) 2S
Elektronenmikroskopie (SV) 2V [IW]
Festkörperanalytik (SV) 2V
Nukleare Festkörperphysik (SV) 2V
Mesoskopische Effekte (SV) 2V
Halbleitersensoren (SV) 2V
Ausgewählte Kapitel aus Festkörperphysik (SV) 2V
Ausgewählte Kapitel aus Halbleiterphysik (SV) 2V
Ausgewählte Kapitel aus Halbleitertechnologie (SV) 2V
Ausgewählte Kapitel aus Halbleiterbauelemente (SV) 2V
Besprechung neuerer Arbeiten aus Festkörper-
und Halbleiterphysik (LS) 2S
Privatissimum aus Halbleiterphysik (PV)
2S
Privatissimum aus Festkörperphysik (PV) 2S
E)
Wahlfachkatalog Biophysik
Molekulare Biologie der Zelle I 2V
+ 1Ü
Molekulare Biologie der Zelle II 2V
+ 1Ü
Biophysik III + Ü 2V
+ 1Ü
Mikroskopie an Biomolekülen 2V
Biophysik II + Ü 2V + 1Ü
Praktikum Biophysik 4P
Biophysik IV + Ü
(WV) 2V
+ 1Ü
Biospezifische
Detektion II (WV) 2V
+ 1Ü [IW]
Praktikum
Biochemie I + II (WV) 2
x 2P
Praktische
Anwendungen biophysik. Methoden (WV) 2V [IW]
Einzelmolekültechniken
(WV) 2V [IW]
Biotechnologie
(WV) 2V [IW]
Charakterisierung
von Bio-Nanostrukturen (WV) 2V [IW]
Praktikum
Charakterisierung von Bio-Nanostrukturen (WL) 2P [IW]
Seminar
Nanostrukturen (SM) 2S
Molekularbiologie
I (WL) 2V
+ 2P
Mikroskopiepraktikum
(SP) 2P
Ausgewählte
Kapitel der Theoret. Biophysik I (SV) 2V
+ 2Ü
Ausgewählte
Kapitel der Theoret. Biophysik II (SV) 2V
+ 2Ü
Ausgewählte
Kapitel aus den Molekularen Biowissenschaften (SV) 2V
Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik (SV) 3V
+ 1Ü
Physikalische
Chemie (SV) 4V
Privatissimum
aus Biophysik (PV) 2S
F) Nanoscience
and –technology
Einführung in die
Nanotechnologie (WV) 2V
Herstellung von Mikro-und
Nanostrukturen (WV) 2V [IW]
Chemische Synthese von
Nanostrukturen (WV) 2V
Computational Physics I (WL) 2V
+ 1Ü [IW]
Computational Physics II (WL) 2V
+ 1Ü
Charakterisierung von Mikro-und Nanostrukturen (WV) 2x2V + 2x1Ü
Nanostrukturierte Materialien (WV) 2V [IW]
Physik niedrigdimensionaler Systeme (WV) 3V
Mikro- und Nanoelektromechanische Systeme (WV) 3V [IW]
Physikalische und chemische Eigenschaften von Oberflächen (WV) 2V
Nanoelekronik, Nanooptik und Nanosensorik (WV) 2 x 2V [IW]
Entwurf von Mikro- und Nanoelektronischen Schaltungen (WV) 2V [IW]
Biospezifische Detektion I (WV) 2V
+ 1Ü [IW]
Biospezifische Detektion II (WV) 2V
+1Ü [IW]
Praktikum Nanotechnologie I (WL) 2P
Seminar Nanostrukturen (SE) 2S
Charakterisierung von Bio-Nanostrukturen (WV) 2V [IW]
Praktikum aus Bio-Nanostrukturen (WL) 2P [IW]
Rasterelektronenmikroskopie (WL) 1P
Rastersondenmikroskopie (WV) 2V [IW]
Elektronenmikroskopie (SV) 2V [IW]
Spezielle Probleme der Vielteilchenphysik (SV) 2V
Theoretikum Nanoscience (TH) 4P
oder 6P
Seminar aus Nanoscience and –technology (SM) 2S
Ausgewählte Kapitel aus Nanoscience and –technology (SV) 2V
Privatissimum aus Nanoscience and
Technology (PV) 2S
G) Ergänzungsfächer
Übungen zu Grundlagen der Physik IV 2Ü
Festkörperphysik 4V
Moderne Optik 2V
Elektronik 2V
Elektronenprakikum
I 2P
Fortgeschrittenenpraktikum 4P
Höhere
Quantentheorie 3V + 1Ü
Arbeitsgemeinschaft Festkörperphysik (WL) 2Ü
Übungen zu Festkörperphysik 2Ü
Übungen zu Moderne Optik 2Ü
Übungen zu Festkörperphysik für Lehramt und Biophysik 1Ü
Statistische Methoden der Experimentalphysik (WV) 2V
Material- und Konstruktionslehre (WV) 2V
Digitale Signalverarbeitung für Physiker (WV) 2V
Tieftemperaturphysik (WV) 2V
Medizinische Physik (WV) 2V
Umweltmeßtechnik (WV) 2V [IW]
Innovative Produktentwicklung (WV) 1V [IW]
Einführung in die Werkstoffkunde (WV) 2V
Physikalische Aspekte der Sensortechnik (SV) 1V [IW]
Seminar Geschichte der Physik (SM) 2S
Spektro-Elektrochemie (SV) 2V
Elektrochemie elektrisch leitfähiger Polymere (SV) 2x1V
§ 7. Zulassungsvoraussetzungen für spezielle Lehrveranstaltungen
Für Grundpraktikum
III: Grundpraktikum I
Für Fortgeschrittenenpraktikum: Grundpraktikum
II
§ 8. Ablegen von Teilprüfungen vor
der ersten Diplomprüfung
Nachfolgende Lehrveranstaltungen
aus dem zweiten Studienabschnitt können schon vor Ablegung der ersten Diplomprüfung
absolviert werden:
-
sämtliche Pflichtfächer, auch solche aus dem nicht gewählten Studienzweig,
sowie die dazu angebotenen Übungen und Arbeitsgemeinschaften, auch wenn diese
kein Pflichtfach sind
-
Wahlfächer aus dem Katalog G (Ergänzungsfächer)
-
Physikalische Seminare (SM)
-
Gebundene Wahlfächer angeboten von Gastprofessoren oder anderen Gastwissenschaftern,
die nicht länger als ein Jahr an der Universität Linz tätig sind.
In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere
bei Wechsel des Studienortes, kann der Vizerektor/die Vizerektorin, bzw. der
Präses des Studienfachbereichs Physik, das Absolvieren von Lehrveranstaltungen
aus dem zweiten Studienabschnitt generell genehmigen, falls der/die Studierende
Lehrveranstaltungen im Ausmass von zumindest 65
SS aus dem ersten Studienabschnitt erfolgreich absolviert hat.
§ 9. Lehrveranstaltungen in englischer
Sprache
Im Curriculum
angeführte Lehrveranstaltungen können auch in englischer Sprache abgehalten
werden. Jede(r) Studierende hat englischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausmaß
von mindestens 8 Semesterstunden zu besuchen und in diesem Umfang auch
Prüfungsleistungen in englischer Sprache zu erbringen.
§ 10.
Diplomarbeit
Das Thema der Diplomarbeit ist
einem der in diesem Curriculum festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. Als
Betreuer(in) einer Diplomarbeit können Universitätslehrer(innen) mit einer für
dieses Fach einschlägigen Lehrbefugnis sowie weitere in § 29 Abs 2 und (bei
Bedarf) in § 29 Abs 3 der Satzung Studienrecht genannte Personen auftreten. Die
Studierenden sind berechtigt, eine(n) Betreuer(in) nach Maßgabe der
Möglichkeiten auszuwählen. Der/die Betreuer(in) hat im Rahmen der Beurteilung
ein Gutachten zu erstellen, in das dem/der Kandidaten/Kandidatin auf Wunsch Einsicht
zu gewähren ist.
Die
Diplomarbeit kann in englischer Sprache abgefasst werden, falls der/die
Betreuer(in) diesem zustimmt.
§ 11.
Erster Teil der zweiten Diplomprüfung
Der erste Teil der zweiten
Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Mit der
positiven Beurteilung aller in § 6(1) genannten Lehrveranstaltungen gilt dieser
Teil als absolviert.
Hierbei werden diese
Lehrveranstaltungen inhaltlich den folgenden Prüfungsfächern zugeordnet:
Im Studienzweig „Technische
Physik“:
Experimentelle und
Angewandte Physik
Theoretische
Physik
Schwerpunktfach
......................
Weitere
physikalische und physiknahe Wahlfächer
Im Studienzweig „Biophysik“:
Allgemeine Physik
Biophysik
Schwerpunktfach
......................
Weitere
physikalische und physiknahe Wahlfächer
Durch Mittelung der Noten aller
Lehrveranstaltungen eines Prüfungsfaches im Sinne des
§ 27 Abs 4 der Satzung Studienrecht
werden Fachnoten für die entsprechenden Prüfungsfächer gebildet.
§ 12. Zweiter Teil der zweiten Diplomprüfung
Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist eine kommissionelle
Prüfung. Für die Anmeldung ist der Nachweis über den positiven Abschluß des
ersten Teils der zweiten Diplomprüfung sowie über die positive Beurteilung der
Diplomarbeit zu erbringen. Die Prüfung ist eine Übersichtsprüfung, in der eher
auf Zusammenhänge als auf Detailkenntnisse einzugehen ist.
Dem Senat für die
kommissionelle Prüfung gehören der(die) Betreuer(in) der Diplomarbeit sowie
zwei weitere Mitglieder an. Nach einer auch für Nichtspezialisten
verständlichen Präsentation der Diplomarbeit durch den/die Kandidaten/in
erfolgt die Prüfung vor dem gesamten Senat über Inhalte der Diplomarbeit und
deren Bezüge zu zwei Teilprüfungsfächern, die unterschiedlich vom Diplomarbeitsfach
sind und vom/von der Vizerektor/in für Lehre auf Vorschlag des/der
Kandidaten/in festgelegt werden. Grundsätzlich soll zumindest ein theoretisches
und zumindest ein experimentelles Fach als Prüfungsfach gewählt werden. Es sind
vom Senat Noten für das Diplomarbeitsfach (Präsentation und Verteidigung der
Diplomarbeit) und für die zwei weiteren Prüfungsfächer festzulegen.
§ 13.
Freie Lehrveranstaltungen:
Zusätzlich zu den Pflicht- und
Wahlfächern sind Prüfungen über Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 17
Semesterstunden abzulegen. Diese können aus dem Lehrangebot der österreichischen
Universitäten frei gewählt werden. Besonders empfohlen werden
A.
Lehrveranstaltungen, in denen der Stoff von Pflichtvorlesungen erläutert und
vertieft wird, wie z.B.
Übungen zu Grundlagen
der Physik IV 2Ü
Arbeitsgemeinschaft
Festkörperphysik 2Ü
Übungen zu
Festkörperphysik 2Ü
Übungen zu
Festkörperphysik für Lehramt und Biophysik 1Ü
Übungen zu Moderne Optik 2Ü
Elektronikpraktikum II 2P
Übungen zu Biophysik III 1Ü
insofern sie nicht als
gebundene Wahlfächer gewählt wurden, sowie
Übungen aus Material- und Konstruktionslehre 1Ü
B.
Lehrveranstaltungen, in denen für die zukünftige Berufspraxis, insbesondere für
das Arbeiten in interdisziplinären Teams, nützliche Zusatzkompetenzen erworben
werden können. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die in Tabelle 3
enthaltenen Wahlfachpakete vorgeschlagen.
Tabelle 3: Vorschläge für nichtphysikalische Wahlfachpakete
Bereich Grundzüge der
Betriebswirtschaftslehre:
1)
Strategie und Marketing 2KS
2)
Individuum/Gruppe/Organisation 2KS
3) Investition/Finanzierung/Steuern 2KS
4) Produktion/Logistik/Umweltwirtschaft 2KS
5) Vorkurs Buchhaltung oder Kostenrechnung 2VK
Wahlweise: 1 Intensivierungskurs zu den Fächern 1) bis
4)
Bereich Grundzüge aus Informatik:
Informationssysteme I 2V
+ 2Ü
Softwareentwicklung I 2V
+ 2Ü
Wahlweise eine Lehrveranstaltung aus nachfolgender
Liste:
Arbeiten mit
HTML-Werkzeugen 2KV
Standardsoftware „Büro“ 2KV
Telemedia I 2V
+ 1Ü
Betriebssysteme 2V
oder 1KV
Algorithmen und
Datenstrukturen I 2V
+ 1Ü
Elektrische
Antriebstechnik I 2V + 1Ü
Wahlweise:
Technische Mechanik II 3V
+ 2Ü
oder
Automatisierungstechnik
I und 2V
+ 1Ü
Praktikum
Automatisierungstechnik 2P
§ 14. Prüfungsordnung
(1)
Der positive
Erfolg der Diplomarbeit, von Lehrveranstaltungsprüfungen, von Lehrveranstaltungen
mit immanentem Prüfungscharakter und von Teilen der kommissionellen Prüfung ist
mit „sehr gut“, „gut“, befriedigend“, „genügend“, ein negatives Ergebnis mit
„nicht genügend“ zu beurteilen.
(2) Die Gesamtnote der kommissionellen Prüfung sowie der
ersten und des ersten Teiles der zweiten Diplomprüfung lautet „mit Auszeichnung
bestanden“, falls in keinem Fach eine niedrigere Note als „gut“ und, in
zumindest der Hälfte der Fächer die Note „sehr gut“ erteilt wurde; sie lautet
„bestanden“, wenn jedes Fach positiv beurteilt wurde und „nicht bestanden“,
falls zumindest ein Fach mit „nicht genügend“ beurteilt wurde.
(3) Prüfungsmodus bei Lehrveranstaltungsprüfungen:
-
Für die
Vorlesungen „Grundlagen der Physik I, II“ und „Theoretische Physik I, III“:
Schriftliche Teilklausuren; zusätzlich ist eine mündliche Endprüfung
abzuhalten.
-
Für Vorlesungen aus
gebundenen Wahlfächern: mündliche Prüfung.
-
Für
Übungen, Praktika und Seminare: Die Beurteilung erfolgt aufgrund von Beiträgen,
die von den Studierenden geleistet werden; zusätzlich können schriftliche Teilklausuren
abgehalten und zur Beurteilung mit herangezogen werden.
§ 15. Zeugnis über die Studienleistungen
Den Studierenden ist nach Absolvierung der ersten und zweiten
Diplomprüfung ein Zeugnis über die Studienleistungen auszustellen. Dieses hat
zu enthalten:
(1) Für die erste Diplomprüfung die Noten für die
Prüfungsfächer und die Gesamtnote
(2) Für das Zeugnis nach der zweiten Diplomprüfung:
1. Thema und Beurteilung der Diplomarbeit.
2. Die Noten für die Prüfungsfächer im ersten Teil der
zweiten Diplomprüfung, sowie die Fächer und Noten der abschließenden
kommissionellen Prüfung und die Gesamtnote.
3. Falls im Rahmen der
freien Lehrveranstaltungen eines der in Tabelle 3 empfohlenen Wahlfachpakete
gewählt wurde der Text: „Im Rahmen des Studiums wurde ein nichtphysikalischer
Schwerpunkt aus dem Bereich „Grundzüge der Betriebswirtschaft“ bzw. „Grundzüge
aus Informatik“ oder „Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen“ gesetzt.
4. „Falls ein oder mehrere
Auslandssemester absolviert wurden, und Lehrveranstaltungen im Ausmaß von
zumindest 15 ECTS-Punkten anerkannt wurden, der Text: „Ein Teil der
Prüfungsleistungen wurde erbracht im Rahmen eines Auslandssemesters (zweier,
.....Auslandssemester) an der Universität ....)“.
§ 16. ECTS-Credits
Die ECTS-Credits für
die Pflichtfächer sind in § 3 bzw. § 6, Tabelle 1 aufgelistet. Für alle
Wahlfächer und freie Lehrveranstaltungen gilt: Eine Semesterstunde entspricht
1,5 Credits. Die Diplomarbeit entspricht 36 Credits. Mit den bei den
Pflichtfächern einzeln zugeteilten Punkten ergeben sich damit für das
Gesamtstudium 300 Credits .
§ 17. Fächertausch
Insbesondere im
Zusammenhang mit einer interdisziplinären Diplomarbeit oder mit einem
Auslandsaufenthalt können Studierende einen Antrag auf Fächertausch an den
Vizerektor (die Vizerektorin) für Lehre, bzw. den Präses des
Studienfachbereichs Physik stellen. Der Antrag ist zu genehmigen, wenn das Ziel
der wissenschaftlichen Berufsvorbildung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Im
Rahmen eines Fächertausches können Pflichtfächer im Ausmaß von höchstens 6
Semesterstunden durch andere studienrichtungsspezifischen Fächer ersetzt werden.
Anstelle von Fächern aus den in diesem Curriculum enthaltenen Wahlfachkatalogen
kann der/die Studierende eine Gruppe anderer, inhaltlich zusammenhängender
Fächer im Umfang von höchstens 21 Semesterstunden vorschlagen. Eine solche
individuelle Wahlfachgruppe ist zu genehmigen, wenn die Wahl der
vorgeschlagenen Fächer im Hinblick auf die im Qualifikationsprofil festgelegten
Ziele, auf die wissenschaftlichen Zusammenhänge sowie auf eine Ergänzung der
wissenschaftlichen Berufsvorbildung sinnvoll erscheint. Wird die neue
Wahlfachgruppe als Schwerpunktsfach gewählt, so ist dessen Bezeichnung im
Genehmigungsbeschluß festzulegen.
§ 18. Industriepraktika
Die wissenschaftliche Tätigkeit in Betrieben oder außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln
können, hat der/die Vizerektor(in), bzw. der Präses des Studienfachbereichs
Physik entsprechend der Art der Forschungstätigkeit und der Forschungsprojekte
der betreffenden Einrichtung sowie nach Art und Umfang der Mitwirkung oder
Tätigkeit der oder des Studierenden nach Maßgabe der Gleichwertigkeit auf
Antrag der oder des ordentlichen Studierenden bescheidmäßig als Prüfung anzuerkennen.
Dem Antrag ist ein schriftlicher Bericht über die wissenschaftliche Tätigkeit
und eine Bestätigung eines Vertreters der betreffenden Einrichtung beizulegen.
§ 19. Übergangsbestimmungen:
(1)
Dieser
Studienplan tritt mit ..........in Kraft. Studierende, die ihr Studium der Technischen Physik vor
dem Wintersemester 2000/2001 begonnen haben, haben das Recht, ihr Studium nach
dem bis zum 1.10.2000 gültigen Studienplan fortzusetzen und zu beenden, solange
sie die Studiendauer des Studienabschnittes, in dem sie sich befinden, und des
etwaigen weiteren Studienabschnitts um nicht mehr als jeweils ein Semester
überziehen; sie können sich aber auch durch schriftliche Erklärung diesem
Curriculum unterwerfen.
(2)
Alle nach
den bisher gültigen Studienplänen an der Universität Linz absolvierten Lehrveranstaltungen
und Prüfungen gelten als Nachweis für diejenigen gleichen Namens und Umfanges
nach dem vorliegenden Curriculum ohne weiteren Antrag anerkannt; die Vorlesungen
„Theoretische Physik II“ und „Theoretische Physik III“ und die dazugehörigen
Übungen nach altem Studienplan gelten als Nachweis für „Theoretische Physik
III“ bzw. „Theoretische Physik II“. Die Vorlesungen „Biophysik II“ und
„Biophysik III“ und die dazugehörigen Übungen nach altem Studienplan gelten als
Nachweis für „Biophysik III“ bzw. „Biophysik II“. Andere an der Universität
Linz oder anderen in- und ausländischen Universitäten absolvierte
Lehrveranstaltungen und Prüfungen können auf Antrag des Studierenden gemäß den
Bestimmungen des § 78 UG anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und umfangmäßig
gleichwertig sind.
(3)
Die im
neuen Studienplan vorgesehenen
Neue Pflichtveranstaltungen werden erstmals spätestens in jenem Semester
angeboten, in dem der Besuch dieser Lehrveranstaltungen den Studierenden, die
im Wintersemester 2000/2001 ihr Studium angefangen haben, laut Anhang 2 zum
Curriculum empfohlen wird. die im neuen Studienplan nicht mehr angeführten
Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen des alten Studienplanes brauchen ab dem
entsprechenden Semester nicht mehr angeboten werden.
(4)
Die
Bestimmungen des § 6(4), (5) und (7) gelten nicht für Studierende, die bis zum
1.10.2000 Prüfungen über Pflichtfächer, gebundene Wahlfächer und freie
Lehrveranstaltungen oder für diese nach den Bestimmungen dieses Paragraphs
wählbare oder anerkennbare Prüfungen im Ausmaß von zumindest 140
Semesterstunden erfolgreich absolviert haben.
(5)
Studierende,
die bis zum 1.10.2003 die Prüfung aus „Atom- und Kernphysik I“ abgelegt haben,
können diese anstelle von „Subatomare Physik“ wählen.
(6)
Studierende,
die bis zum 1.10.2002 erfolgreich an den „Übungen zu Grundlagen der Physik I, II,
III (1Ü)“ teilgenommen haben, können diese anstelle von „Grundlagen der Physik
I, II, III (2Ü)“ wählen; dabei wird die Zahl der erforderlichen Semesterstunden
aus gebundenen Wahlfächern um jeweils eine Stunde erhöht. Die “Übungen aus
Grundlagen der Physik IV (1Ü)“ können als einstündige Lehrveranstaltung aus dem
Wahlfachkatalog F (Ergänzungsfächer) gewählt werden.
(7)
Studierende,
die bis zum 1.10.2003 an den „Übungen aus Theoretische Physik IV“ (2Ü)
erfolgreich teilgenommen haben, können diese Übungen und die Prüfung
„Theoretische Physik IV“ (4V) nach altem Studienplan anstelle der gleichnamigen
Übung und Prüfung nach vorliegendem Curriculum wählen. In diesem Fall wird die
Zahl der erforderlichen Semesterstunden aus gebundenen Wahlfächern um jeweils
eine Semesterstunde erniedrigt.
(8)
Studierende,
die bis zum 1.3.2003 erfolgreich an den Proseminaren „Differentialgleichungen“
und „Funktionentheorie“ teilgenommen haben, können diese anstelle von „Mathematische
Methoden der Physik I + II (2V + 1Ü)“ wählen. In diesem Fall erhöht sich die
Zahl der erforderlichen Semesterstunden aus gebundenen Wahlfächern um eine
Stunde. Haben sie an nur einem dieser Proseminare erfolgreich teilgenommen, so
kann dies als Wahlfach aus dem Katalog F (Ergänzungsfächer) gewählt werden.
(9)
Studierende,
die bis zum 1.10.2003 erfolgreich am „Grundpraktikum III (4P)“ teilgenommen
haben, können dieses anstelle von „Grundpraktikum III (2P)“ und „Einführungspraktikum
(2P)“ wählen. Studierende, die bis zum 1.10.2002 erfolgreich an den Praktika
„Grundpraktikum I/II (2 x 4P)“ teilgenommen haben, können an Stelle des „Einführungspraktikum
(2P)“ die Zahl der absolvierten Semesterstunden aus gebundenen Wahlfächern um 2
Semesterstunden erhöhen.
(10) Studierende, die bis zum 1.10.2003
erfolgreich am „Elektronikpraktikum (2P)“ teilgenommen haben, können dies
anstelle von „Elektronikpraktikum (3P)“ wählen. In diesem Fall erhöht sich die
Zahl der erforderlichen Semesterstunden aus gebundenen Wahlfächern um eine Stunde.
(11) Falls sich auf Grund der obigen Bestimmungen
die Zahl der erforderlichen Semesterstunden aus gebundenen Wahlfächern
insgesamt erhöht, so wird im Studienzweig „Technische Physik“ die maximale Zahl
der aus dem Schwerpunktfach zu wählenden Semesterstunden (nach § 6 (3)) im
gleichen Ausmaß erhöht.
(12) In diesem Curriculum nicht mehr enthaltene
Wahlfächer aus dem Studienplan in der Version des Mitteilungsblattes der
Johannes Kepler Universität Linz 1996/97, 31. Stück, ausgegeben am 11.6.1997,
können anstelle von Wahlfächern des entsprechenden Katalogs dieses Curriculums
gewählt werden, falls die Prüfungen vor Ende des Sommersemesters 2001 erfolgreich
absolviert wurden.
(13) Gebundene Wahlfächer, die in einem
Wahlfachkatalog des Curriculums in der Version vom 12.6.2002, aber nicht im
entsprechenden Katalog dieses Curriculums enthalten sind, können für diesen
Katalog gewählt werden, falls sie bis zum 1.10.2005 (im Falle von Vorlesungen
bis zum 1.10.2006) erfolgreich absolviert wurden.
(14) Studierenden, die den Wahfachkatalog C als
Schwerpunktfach wählen, können, falls sie „Funktionsmaterialien“ als
Pflichtfach im Sinne von § 6(7) gewählt haben, auch Wahlfächer aus dem Katalog
B für dieses Schwerpunktsfach wählen, falls sie diese bis zum 1.10.2005 (im
Falle von Vorlesungen bis zum 1.10.2006) erfolgreich absolviert haben.
§ 20 Inkraftreten
Dieses Curriculum
wurde vom Senat der Johannes Kepler Universität mit Beschluß vom 12.10.2004
genehmigt und am 13.10.2004 im Mitteilungsblatt der Johannes Kepler Universität,
50.Stück veröffentlicht. Es tritt am 1.11.2004 in Kraft.
Anhang 1:
Bildungsziele und Kerninhalte
Grundlagen der Physik
Ziel:
Bekanntwerden mit den wichtigsten
Problemkreisen der Physik. Einführung in die Denkweisen und Lösungsmethoden
unter besonderer Berücksichtigung der problemübergreifenden Ansätze; Anwendung
dieser Methoden auf konkrete physikalische Systeme.
Kerninhalte:
I.
Physikalische Größen und Einheiten; Kinematik und Dynamik
von Massenpunkten; Erhaltungssätze für Energie, Impuls und Drehimpuls; starre
und deformierbare Körper; Schwingungen; Flüssigkeiten und Gase; Grundsätze der
Wärmelehre und der kinetischen Gastheorie.
II.
Elektrostatik; elektrische Ströme; Felder bewegter
Ladungen; Magnetostatik; Induktion; Maxwellgleichungen und elektromagnetische
Wellen; Wechselstromkreise; elektrische und magnetische Felder in Materie.
III.
Geometrische Optik; Wellenoptik; Brechungsindex und
Dispersion; Photometrie; Reflexion, Transmission und Brechung; Polarisation;
Interferenz und Beugung von Wellen; Einführung in die Relativitätstheorie.
IV.
Strahlungsgesetze; Schrödingergleichung; Grundlegende
Experimente und Grundbegriffe der Quantenmechanik; Atome mit ein und mehreren
Elektronen; Atom- und Molekülspektren; Einführung in den Aufbau der Atomkerne.
Einführung in das physikalische
Experimentieren
Ziel:
Erlernen grundlegender physikalischen Experimentiertechniken und
der Dokumentation von Meßergebnissen an Hand exemplarischer Beispiele.
Kerninhalte:
Messung physikalischer Basisgrößen (Länge, Zeit, Spannung, Strom).
Physikalische Dokumentation, Meßfehler und Fehlerrechnung.
Je ein einführendes Experiment aus Mechanik, Elektrizitätslehre
und Optik.
Mathematische
Methoden der Physik
Ziel:
Erläuterung des Einsatzes von
mathematischen Methoden, insbesondere derjenigen, die für die Vorlesungen
„Grundlagen der Physik“ und „Theoretische Physik“ benötigt werden und in den
Vorlesungen „Analysis“ und „Lineare Algebra und Analytische Geometrie“ nicht
oder nicht im ausreichenden Umfang enthalten sind.
Kerninhalte:
Vektoralgebra, Vektoranalysis, Tensoren,
krummlinige Koordinaten, Funktionen komplexer Variablen,
Fouriertransformationen, d-Kalkül,
gewöhnliche und partielle Differentialgleichungen in der Physik.
Physikalisches
Grundpraktikum
Ziel:
Selbständiges Messen physikalischer Größen und experimentelle
Überprüfung physikalischer Gesetze. Vertiefung des Wissens aus den
experimentellen Grundlagenvorlesungen.
Kerninhalte:
I.
Einfache und grundlegende Experimente aus Mechanik,
Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre. Dokumentation und Fehlerrechnung.
II.
Komplexere Experimente
aus Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre, sowie einführende
Experimente aus Atom- und Kernphysik.
III.
Technische Meßmethoden physikalischer Größen (z. B.
Temperatur, Magnetfeld, mechanische Verformung), Datenerfassung und
Signalübertragung.
Theoretische Physik I – IV, Höhere Quantentheorie
Ziel:
Kennenlernen der in den wichtigsten
physikalischen Theorien verwendeten Begriffe und Grundannahmen, das Verstehen
des mathematischen und logischen Aufbaus dieser Theorien und deren Anwendung
auf konkrete physikalische Systeme.
Kerninhalte:
I. (Mechanik):
Mechanik von Punktteilchen und starren Körpern, Erhaltungssätze, analytische
Mechanik, Einführung in die Kontinuumsmechanik und die nichtlineare Dynamik.
II.
(Quantenmechanik): Grundlegende Annahmen; die Schrödingergleichung für
ein Teilchen, Ausnützen von Symmetrien; Näherungsverfahren; identische Teilchen
und Austauschwechselwirkung; das Prinzip der chemischen Bindung.
III. (Elektrodynamik): Die Maxwellgleichungen;
Elektrostatik und Magnetostatik im Vakuum und in Medien; elektromagnetische
Wellen (Emission und Streuung); spezielle Relativitätstheorie.
IV. (Thermodynamik und Statistische Physik): Grundlagen und
einfache Anwendungen der Thermodynamik; Statistische Deutung der Entropie;
Statistische Mechanik von klassischen und Quantensystemen.
Höhere Quantentheorie: Das Strahlungsfeld und seine Wechselwirkung mit
Materie; Quantisierung von Fermionenfeldern; einfache Näherungen für
wechselwirkende Quantensysteme; die Diracgleichung.
Mathematik
Ziel:
Vermittelung der
grundlegenden Begriffe und Methoden der reellen Analysis und der linearen
Algebra; Einsatz dieser Methoden zur Lösung von Problemen und zur Durchführung
von Rechnungen unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Physikausbildung.
Kerninhalte:
Analysis: Reelle Funktionen; Differential- und
Integralrechnung in einer oder mehreren Dimensionen; Vektoranalysis.
Algebra: Lineare Gleichungssysteme, Vektoren und
Matrizen; Eigenwertprobleme; Vektorräume; lineare Abbildungen; Anwendungen
dieser Begriffe auf konkrete Probleme.
Chemie für Physiker
Ziel:
Vermitteln von
Grundwissen über die anorganische und organische Chemie, insbesondere gerichtet
auf das Verständnis der Eigenschaften von in der Physik wichtigen Materialien.
Kerninhalte:
I. Atombau und chemische Bindung, Grundzüge der
Thermodynamik und Kinetik, Säure-Basen-Gleichgewichte, Redoxreaktionen und
Elektrochemie; Anwendung dieser Kenntnisse für die Lösung von einfachen,
praxisorientierten Problemen.
II. Prinzipien der organisch-chemischen
Struktur- und Reaktionslehre; Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften
wichtiger Kohlenstoffverbindungen und die Beziehung zwischen Struktur und
Funktion bedeutender Biomoleküle.
Einführung in die Programmierung
Ziel:
Vermittlung von Grundkenntnissen über
Rechner, deren Programmierung und deren Einsatz zur Ausführung von Berechnungen
und zur Erfassung und Darstellung von Daten.
Kerninhalte:
I.
Grundkenntnisse über Hardware; Konzepte der Programmierung am Beispiel der
Sprache C; Lösung einfacher Aufgaben in dieser Sprache.
II.
Lösung einfacher numerischer Aufgaben in einer weiteren höheren
Programmiersprache; bei der Wahl der Beispiele sind nach Möglichkeit die
Erfordernisse der Vorlesungen „Mathematische Methoden der Physik“ und
„Theoretische Physik I“ zu berücksichtigen.
Elektronik
Ziel:
Verständnis analoger und digitaler elektronischer Schaltungen im
Hinblick auf die Anwendung bei physikalischen und technischen Meßaufgaben.
Kerninhalte:
Schaltungen mit Transistoren; Theorie des Operationsverstärkers;
Störeinflüsse auf Meßgeräte und Meßaufbauten, Fehlerquellen bei der Messung
kleiner Ströme und Spannungen; Regelschaltungen; Einführung in die
Digitalelektronik.
Elektronikpraktikum
I
Ziel:
Selbständiger Aufbau elektronischer Schaltungen zur Messung
physikalischer Größen. Abschätzung der Meßgenauigkeit, kritische Bewertung
möglicher Störungs- und Fehlerquellen.
Kerninhalte:
Einführende elektronische Schaltungen mit Diode, Transistor und
Feldeffekttransistor; Operationsverstärker, Stromquelle, Differenzverstärker;
Entwicklung einer Schaltung für eine komplexere Meßaufgabe.
Pflichtvorlesungen
aus Experimentalphysik und Angewandter Physik
im
zweiten Studienabschnitt
Ziel:
Ergänzung und Erweiterung des Stoffes
des Kurses „Grundlagen der Physik“ im Sinne weiterführender Vorlesungen.
Kriterien für die Stoffauswahl sind: Für den technischen Physiker
erforderliches Hintergrundwissen, insbesondere für das selbständige Studium der
Fachliteratur; Relevanz für technische Anwendungen; Verständnis für moderne
Meßmethoden.
Kerninhalte:
Moderne Optik: Zusammenfassung und Ergänzung der Lehrinhalte
aus geometrischer und Wellenoptik in „Grundlagen der Physik III“; Kohärenz;
Laseroptik; lineare, nichtlineare und Interferenzspektroskopie; Auswahl aus
aktuellen Themen der Optik und der optischen Meßtechnik.
Ziel:
Bekanntwerden
mit den wichtigsten Grundlagen der Biologie und Biophysik, auch in Bezug auf
deren experimentelle Anwendung auf Biosysteme.
Kerninhalte:
Molekulare
Biologie der Zelle I und II (jeweils 2V): Ganzheitliche Darstellung der Strukturen
und Funktionen einer biologischen Zelle in Zuordnung von Funktionen zu Molekülen
und supramolekularen Strukturen. Diese phänomenologischen Kenntnisse sind
Voraussetzung für Biophysik.
Anmerkung: Die Vorlesung ist
geeignet als allgemeinbildende Ergänzung für Studenten anderer
Studienzweige/-richtungen und als Entscheidungsgrundlage zur Wahl des Studienzweigs
Biophysik.
Biophysik I (3V), Biophysik II (2V) und
III (2V), Übungen zu Biophysik I und III (jeweils 1Ü), Praktikum Biophysik
(4P): Einführung in biophysikalische Denkweise und Analytik in bezug auf die
zentrale Frage, wie durch Molekül-Organisation biologische Funktion entsteht.
Definition geeigneter Meßgrößen, Erarbeitung experimenteller Zugänge,
theoretische Grundlagen zur Datenauswertung in Form von Struktur-Funktions
Mechanismen auch mit Betonung auf Einzelmolekülauflösung. Übungen: Vertiefung
dieser Grundlagen. Praktikum: Umgang mit Bio-Molekülen und -Strukturen und praktische
Erfahrung mit wesentlichen Analysetechniken modernster Art, insbesonders auf
Einzelmolekülebene.
Mikroskopie an Biomolekülen (2V): Die
Grundlagen moderner Mikroskopietechniken werden im Hinblick auf ihre
Anwendungen auf Biosysteme beschrieben und exemplarisch auf Einzelmolekülebene
vorgestellt.
Fortgeschrittenenpraktikum
Das
Fortgeschrittenenpraktikum bietet den Studenten die Möglichkeit, grundlegende
Experimente aus Festkörperphysik, Angewandter Physik und Atom- und Kernphysik
selbst durchzuführen und damit die Lehrinhalte der erwähnten Vorlesungen zu
vertiefen. Weiters lernen die Studenten die in den einzelnen Fachgebieten
typischen Meßverfahren kennen. Neben den Inhalten der Vorlesungen „Grundlagen
der Physik I-IV“ wird auch der Inhalt der Vorlesung „Festkörperphysik“ als
bekannt vorausgesetzt.
Pflichtfächer innerhalb der Schwerpunktfächer
Ziel:
Vermitteln der
Kenntnisse und Fähigkeiten, die für das Verständnis von weiterführenden und
Spezialvorlesungen im betreffenden Gebiet, bzw. bei der Anfertigung einer
Diplomarbeit vorausgesetzt werden können, bzw. von einem/r technischen
Physiker(in) mit der betreffenden Spezialisierung im Beruf erwartet werden
können.
Computational
Physics I: Ausgehend von konkreten physikalischen Problemen werden Algorithmen
diskutiert für: Numerische Differentiation und Integration; Lösung von Bewegungsgleichungen;
chaotische Systeme; Eigenwertprobleme; Dichtefunktional- und Hartree-Fock
Methoden; partielle Differentialgleichungen und Randwertprobleme;
Relaxationsmethoden.
Laserphysik I:
Theorie des Lasers; Typen und technischer Aufbau von Lasern; aktuelle Entwicklungen.
Laserphysik II:
Grundlagen der Laser - Materie Wechselwirkung; Anwendungen von Lasern in der
Molekülphysik, in der Festkörperphysik und in der Meßtechnik, für Materialbearbeitung, und für
Analyse; aktuelle Entwicklungen.
Funktionsmaterialien:
Grundlegende physikalische Effekte für Sensor- und Photonikanwendungen,
Herstellung und Charakterisierung keramischer und polymerer Funktionsmaterialien,
Anwendungen und aktuelle Entwicklungen.
Oberflächenanalytik:
Beschreibung der wesentlichsten physikalischen Meßmethoden (Prinzip,
Informationsgehalt, typische Anwendungen) zur Charakterisierung von Oberflächen
und dünnen Schichten (Morphologie, atomare Zusammensetzung, chemische Analyse).
Grundlagen der
Halbleiterphysik: Allgemeine Grundkenntnisse werden vermittelt, aufbauend auf
der Vorlesung Festkörperphysik.
Inhalte: Bandstruktur; Störstellen;
Besetzungsstatistik; Transporteigenschaften; Magnetotransport; optische
Eigenschaften; der p/n-Übergang.
Kerninhalte
ausgewählter Wahlfächer aus dem Katalog „Nanoscience and –technology“
Einführung in die Nanotechnologie: Nanofabrication,
Nanophysics, Nanoelectronics, Nanobiophysics, Micro-and Nanofluidics,
Simulation, Nanoanalytics
Herstellung von Mikro-und Nanostrukturen: Lithographie,
Nanomanipulation, Laserablation, selbstorganisiertes Wachstum
Chemische Synthese von Nanostrukturen: Nanokristalline,
Kolloidale Lösungen, etc...
Computational Physics II:
Monte-Carlo Simulationen, Stochastische Dynamik, Mustererkennung
Charakterisierung
von Mikro-und Nanostrukturen: Nanoanalytik, Rastersondenmethoden,
Elekronenmikroskopie,optische Nahfeldmikroskopie, Röntgenstreuung
Nanostrukturierte
Materialien: Nanokristalline Metalle, Nanostrukturierte Halbleiter, Keramiken,
Polymere, Nanotubes, Nanocomposites
Physik
niedrigdimensionaler Systeme: elekronische, magnetische und optische
Eigenschaften
Mikro- und
Nanoelektromechanische Systeme: NEMS, MEMS
Nanoelekronik,
Nanooptik und Nanosensorik: Bauelemente, Transistoren, Laser, Detektoren,
Wellenleiterstrukturen, Photonische Kristalle, (Bio-)Sensoren,
Magnetoelektronik
Biospezifische
Detektion I: Immunoassays, Hybridisierungsassays
Biospezifische Detektion
II: Biosensoren, Chip- und Bead-assays
Charakterisierung
von Bio-Nanostrukturen: Fluoreszenzmikroskopie, Atomkraftmikroskopie,
Patch-Clamp, Sensoren
Anhang 2:
Empfohlener
Studiengang (Pflichtfächer)
1. Sem.: Grundlagen der Physik I 4V + 2Ü
Analysis I 5V
+ 2Ü
Lineare Algebra I 5V +
2Ü
Einführungspraktikum 2P
2. Sem.: Grundlagen der Physik II 4V + 2Ü
Analysis
II 5V
+ 2Ü
Lineare
Algebra II 5V
+ 2Ü
Einführung
in die Programmierung I 2P
Mathematische
Methoden I 2V +
1Ü
Studienzweig Technische Physik Studienzweig
Biophysik
3. Sem.:
Grundlagen der Physik III 4V
+ 2Ü Grundlagen der Physik III 4V + 2Ü
Grundpraktikum I 4P Grundpraktikum I 4P
Mathematische Methoden II 2V
+ 1Ü Mathematische Methoden II 2V + 1Ü
Theoretische Physik I 4V
+ 2Ü Theoretische Physik I 4V + 2Ü
Einführung in
die Programmierung II 2P Einführung
in die Programmierung II 2P
Molekulare
Biologie der Zelle I 2V
4.
Sem.:
Grundlagen der Physik IV 4V (+ 2Ü) Grundlagen
der Physik IV 4V (+ 2Ü)
Grundpraktikum II 4P Grundpraktikum
II 4P
Theoretische Physik II 4V + 2Ü Theoretische
Physik II 2V + 2Ü
Chemie für Physiker I 2V Chemie
für Physiker I 2V
Chemie für Physiker II 2V Chemie
für Physiker II 2V
Molekulare Biologie der Zelle II 2V
5.
Sem.:
Theoretische Physik III 4V + 2Ü Theoretische
Physik III 4V + 2Ü
Grundpraktikum III 2P Grundpraktikum
III 2P
Festkörperphysik 4V
(+ 2Ü) Festkörperphysik LA/Biophysik 2V
Elektronik 2V Biophysik I 3V + 1Ü
Elektronikpraktikum 3P Biophysik
II 2V
(+ 1Ü)
Subatomare Physik 2V Subatomare
Physik 2V
6.
Sem.:
Theoretische Physik IV 3V + 1Ü Theoretische
Physik IV 3V + 1Ü
Höhere Quantentheorie 3V + 1Ü Praktikum
Biophysik 4P
Moderne Optik 2V
(+ 2Ü) Biophysik III 2V
+ 1Ü
Fortgeschrittenenpraktikum 4P Mikroskopie an Biomolekülen 2V