Das Wilhelm-Macke-Mobilitätsstipendium für
Forschungsaufenthalte im Ausland (einschließlich Aufenthalte
zur forschungsbezogenen Weiterbildung, bevorzugt im
naturwissenschaftlich-technischen Bereich).
Voraussetzung zur Verleihung sind sehr gute Leistungen im Studium
und/oder in der Forschung.
Stipendien könen vergeben werden
a) an Studierende der Johannes Kepler Universität Linz in
den Studienrichtungen Technische Physik und Physik (Lehramt) im
zweiten Studienabschnitt, in der Regel für Projekte im
Zusammenhang mit einer angefangenen oder beabsichtigten Diplomarbeit;
b) an Studierende des Doktorats der Technischen Wissenschaften oder der
Naturwissenschaften, in der Regel für Projekte im Zusammenhang
mit ihrer Dissertation.
Voraussetzung ist entweder der erfolgreiche Abschluß eines
Diplomstudiums in Physik an der Johannes Kepler Universität
oder wesentliche Fortschritte bei der Bearbeitung einer Dissertation
unter Betreuung eines an einem physikalischen Institut der Johannes
Kepler Universität tätigen Universitätslehrers;
c) an AbsolventInnen des Doktorates der Technischen Wissenschaften oder
der Naturwissenschaften für Auslandsaufenthalte, die
spätestens 3 Jahre nach der Promotion angetreten werden.
Der Aufenthalt soll zumindest einen Monat dauern; eine Förderung
ist für eine Periode von bis zu zwölf Monaten möglich.
(Bei Diplom- bzw. Master-Student(inn)en werden auch kürzere
Projekte gefördert, sofern ein längerer Auslandsaufenhalt
nicht sinnvoll ist).
Die Höhe des Stipendiums wird vom Stiftungsvorstand festgelegt;
sie richtet sich für Studierende nach den Sätzen für
Erasmus-Stipendien und für Stipendien für kürzere
wissenschaftliche Auslandsaufenthalte; für Absolventen können
Sätze bis zur Höhe des Schrödinger-Stipendiums des FWF
zuerkannt werden.
Zusätzlich können Reisekostenzuschüsse gewährt
werden.
Von den Antragstellern wird erwartet, daß sie sich bei anderen
Förderinstanzen um Finanzierung ihres Aufenthaltes bewerben und
dem Vorstand über die Erfolge berichten; solche Förderungen
können bei der Festsetzung der Höhe des Stipendiums, eventuell
auch nachträglich, berücksichtigt werden.
Das Stipendium darf nur für den beantragten Zweck verwendet
werden; eine Umwidmung kann aber vom Stiftungsvorstand genehmigt
werden, falls das Förderungsziel nicht beeinträchtigt wird.
Nach Ende der Förderperiode ist über den Erfolg des
Aufenthaltes zu berichten.
Anträge können jederzeit beim
Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes gestellt werden und haben zu
enthalten
- einen Plan für die beabsichtigten Tätigkeiten
- eine Bestätigung der Gastinstitution
- eine Übersicht über die bisherigen Studienleistungen sowie
über Veröffentlichungen und Präsentationen auf
wissenschaftlichen Tagungen
- eine Kostenaufstellung sowie eine Übersicht über die
beantragte und/oder gewährte Unterstützung durch andere
Förderinstanzen.