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Ausschreibung von Stipendien und Preisen

der

Wilhelm-Macke-Stipendien-Privatstiftung

an der Johannes Kepler Universität Linz


Die Wilhelm-Macke-Stipendien-Privatstiftung wurde aus der Verlassenschaft von em.o.Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Macke zur Förderung von begabten StudentInnen und AbsolventInnen der Physik in Linz errichtet. Zu diesem Zweck werden vergeben:
  1. Der Wilhelm-Macke-Preis zur Förderung hervorragender Diplomarbeiten
    Dieser beträgt derzeit Eur 1.200,- und wird für Diplomarbeiten im Rahmen des Studiums Technische Physik oder Physik (Lehramt an höheren Schulen) vergeben, die im vergangenen Studienjahr approbiert und mit "sehr gut" beurteilt wurden.
    Das Studienjahr beginnt dabei jeweils mit dem 1. September des Vorjahrs und endet mit dem 30. September des aktuellen Studienjahrs ( (also Überlappung um 1 Monat) ). Der Preis kann an mehrere (maximal drei) KandidatInnen vergeben werden. Anträge können von den KandidatInnen selbst oder von einem Universitäslehrer gestellt werden, der an einem Institut der Fachrichtung Physik der Johannes Kepler Universität tätig ist (auch an anderen Instituten angefertigte, aber in Linz approbierte Arbeiten können ausgezeichnet werden).

    Anträge sind bis zum 15.Oktober des aktuellen Studienjahres an den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, o.Univ.Prof. Dr. Urbaan M. Titulaer zu stellen; zwei Exemplare der Diplomarbeit und die Diplomarbeit als pdf-file sind beizufügen; weiters eine Übersicht der bisherigen Studienleistungen (pdf) sowie etwaiger Veröffentlichungen und Tagungsteilnahmen im Zusammenhang mit der Diplomarbeit. Ebenfalls beizulegen ist eine allgemein verständliche Kurzfassung für die Presseaussendung im Umfang von maximal 1 Seite.

    Die Preisträger verpflichten sich, am Wettbewerb um den Linzer Macke Award teilzunehmen und die Vortragsunterlagen in einer für AHS/BHS-Lehrer verwendbaren Form zur Verfügung zu stellen.

  2. Das Wilhelm-Macke-Mobilitätsstipendium für Forschungsaufenthalte im Ausland (einschließlich Aufenthalte zur forschungsbezogenen Weiterbildung, bevorzugt im naturwissenschaftlich-technischen Bereich).
    Voraussetzung zur Verleihung sind sehr gute Leistungen im Studium und/oder in der Forschung.

    Stipendien könen vergeben werden

    a) an Studierende der Johannes Kepler Universität Linz in den Studienrichtungen Technische Physik und Physik (Lehramt) im zweiten Studienabschnitt, in der Regel für Projekte im Zusammenhang mit einer angefangenen oder beabsichtigten Diplomarbeit;

    b) an Studierende des Doktorats der Technischen Wissenschaften oder der Naturwissenschaften, in der Regel für Projekte im Zusammenhang mit ihrer Dissertation.
    Voraussetzung ist entweder der erfolgreiche Abschluß eines Diplomstudiums in Physik an der Johannes Kepler Universität oder wesentliche Fortschritte bei der Bearbeitung einer Dissertation unter Betreuung eines an einem physikalischen Institut der Johannes Kepler Universität tätigen Universitätslehrers;

    c) an AbsolventInnen des Doktorates der Technischen Wissenschaften oder der Naturwissenschaften für Auslandsaufenthalte, die spätestens 3 Jahre nach der Promotion angetreten werden.

    Der Aufenthalt soll zumindest einen Monat dauern; eine Förderung ist für eine Periode von bis zu zwölf Monaten möglich. (Bei Diplom- bzw. Master-Student(inn)en werden auch kürzere Projekte gefördert, sofern ein längerer Auslandsaufenhalt nicht sinnvoll ist).
    Die Höhe des Stipendiums wird vom Stiftungsvorstand festgelegt; sie richtet sich für Studierende nach den Sätzen für Erasmus-Stipendien und für Stipendien für kürzere wissenschaftliche Auslandsaufenthalte; für Absolventen können Sätze bis zur Höhe des Schrödinger-Stipendiums des FWF zuerkannt werden. Zusätzlich können Reisekostenzuschüsse gewährt werden. Von den Antragstellern wird erwartet, daß sie sich bei anderen Förderinstanzen um Finanzierung ihres Aufenthaltes bewerben und dem Vorstand über die Erfolge berichten; solche Förderungen können bei der Festsetzung der Höhe des Stipendiums, eventuell auch nachträglich, berücksichtigt werden.
    Das Stipendium darf nur für den beantragten Zweck verwendet werden; eine Umwidmung kann aber vom Stiftungsvorstand genehmigt werden, falls das Förderungsziel nicht beeinträchtigt wird.
    Nach Ende der Förderperiode ist über den Erfolg des Aufenthaltes zu berichten.
    Anträge können jederzeit beim Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes gestellt werden und haben zu enthalten

    • einen Plan für die beabsichtigten Tätigkeiten
    • eine Bestätigung der Gastinstitution
    • eine Übersicht über die bisherigen Studienleistungen sowie über Veröffentlichungen und Präsentationen auf wissenschaftlichen Tagungen
    • eine Kostenaufstellung sowie eine Übersicht über die beantragte und/oder gewährte Unterstützung durch andere Förderinstanzen.
Entscheidungen über die Preise und Stipendien werden vom Vorstand nach Maßgabe der verfügbaren Mittel getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Der Stiftungsvorstand

o.Univ.Prof. Dr. Urbaan M. Titulaer
a.Univ.Prof. Dr. Peter Bauer
Univ.Ass. Dr. Helga Böhm


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Last modified: Wednesday, 28-Oct-2009 13:54:08 CET All rights reserved.